Gesetzliche Krankenversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems
Neben der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, ist auch die gesetzliche Krankenversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Die meisten Personen sind in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sei es als Hauptversicherte oder beispielsweise im Rahmen der Familienversicherung. Oftmals steht die gesetzliche Krankenversicherung hart in der Kritik, da diese eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen würde und Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, massiv gegenüber den Privatversicherten benachteiligt würden. Und tatsächlich lässt sich hier in einigen Bereich ein Unterschied feststellen, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Darauf soll später anhand eines Beispiels aus der Praxis noch näher eingegangen werden. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Versicherungen. Zu der wichtigsten zählt die gesetzliche Krankenversicherung. Die nächsten zwei Absätze beschäftigen sich mit eingehend mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann ein durchaus sehr umfangreiches Leistungsangebot offerieren
Zunächst einmal ist jedoch festzuhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung durchaus ein sehr umfangreiches Leistungsangebot,
genauso wie es durchaus auch bei der Autoversicherung sein kann, offerieren kann. Als Erstes zahlt die gesetzliche Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen. Theoretisch und auch praktisch kann der Versicherte wegen einer Erkrankung sogar zu mehreren Ärzten gehen, um sich verschiedene Meinungen einzuholen.
was im übrigen auch bei Reisen mit Hund nicht falsch wäre. Auch diese Mehrfachuntersuchungen würde die Krankenversicherung bis zu einem bestimmten Punkt zahlen.
Allerdings müssen die gesetzliche versicherten Patienten auch in einigen Bereichen Zuzahlungen zu den zu erwartenden Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherungen leisten. Dieses gilt zum Beispiel für viele verschreibungspflichtige Medikamente. Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente ohnehin seit einiger Zeit komplett vom Patienten bezahlt werden müssen.
Auch zu einer neuen Sehhilfe oder einem Hörgerät muss der Patient zum Teil eine erhebliche Zuzahlung leisten. Noch dramatischer stellt sich die Situation im Rahmen des Zahnersatzes dar. Dort muss der Patient mitunter 50 Prozent aller Behandlung- und Materialkosten selber zahlen, was in nicht wenigen Fällen einen Betrag über viele hundert Euro ausmachen kann.
Ferner muss für jedes neue Quartal, wo man seinen Arzt oder Zahnarzt besucht, eine Gebühr von 10 Euro bezahlt werden. Ob dieses der richtige Weg ist, darüber lässt sich streiten, denn laut Statistiken ist nicht zuletzt aufgrund dieser Gebühr der Besuch bei Ärzten bereits stark zurückgegangen. Werden nun Krankheiten verschleppt und nicht mehr behandelt, könnte sich die gesetzliche Krankenversicherung damit "ins eigene Fleisch" geschnitten haben, da später noch aufwendigere Behandlungen bezahlt werden müssen, die zunächst vielleicht gar nicht nötig gewesen wären.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung zählt zu den besten auf der Welt
Trotz aller Kritik zählt das System der gesetzlichen Krankenversicherung aber immer noch zu den besten auf der Welt. Der Schutz im Krankheitsfall ist trotz der Eigenleistungen der Patienten sehr umfassend. So werden alle ambulanten und stationären Behandlungen gezahlt, ferner Krankenhausaufenthalte, Zahnarztbehandlungen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch ein Verletztengeld oder stellt eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Wie bereits am Anfang des Textes angesprochen, gibt es dennoch in der Praxis einige Unterschiede zwischen den gesetzlich versicherten Personen und den Privatversicherten, wie auch das folgende Beispiel zeigt. Die beiden Freunde Herr Müller und Herr Meier unterhalten sich gerade im Büro über ihre Rückenschmerzen, die beide nun schon seit Wochen haben. Da beide noch nicht einmal 40 Jahre alt sind, scheint eine dauerhafte Erkrankung eigentlich noch recht früh zu sein. Daher beschließen sie zu einem bekannten Orthopäden zu gehen, der ihnen von einem Arbeitskollegen empfohlen wurde. Herr Müller ist privat versichert, während Herr Meier bei der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Schon bei dem Versuch beim besagten Orthopäden einen Termin zu bekommen, macht sich der erste Unterschied bemerkbar. Während der gesetzlich versicherte Herr Meier erst in gut vier Wochen einen Termin erhält, kann Herr Müller bereits am nächsten Mittwoch beim Arzt vorstellig werden. Auch die folgende Untersuchung der beiden Freunde verläuft nicht gerade "gleichwertig". Während der Arzt bei Herrn Meier innerhalb von fünf Minuten anhand einiger Klopf- und Bewegungsmaßnahmen feststellt, dass er nur einige Verspannungen hat, dauert die komplette Untersuchung bei Herrn Müller über eine Stunde. Bei ihm werden Röntgenaufnahmen angefertigt und umfangreiche Tests durchgeführt. An diesem Beispiel, welches sicherlich in der Praxis hunderte Male in Deutschland vorkommt, kann man die Probleme des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ansatzweise erkennen.