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Die gesetzliche Pflegeversicherung

Zu den fünf Teilen des deutschen Sozialversicherungssystems gehört unter anderem auch die gesetzliche Pflegeversicherung, welche im Jahre 1995 in Deutschland eingeführt worden ist. Genau wie es auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, ist zunächst einmal jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Pflegekassen. Die Aufgaben dieser Pflegekassen werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen. Aber auch privat Krankenversicherte sind im Rahmen des privaten Pflegeversicherung im Versicherungsfall abgesichert. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 Prozent des Bruttogehaltes, wobei 0,85 Prozent vom Arbeitgeber und 0,85 Prozent vom Arbeitnehmer getragen werden. Günstige Versicherungen gibt es in Deutschland eher wenig, aber die gesetzliche Pflegeversicherung zählt ausnahmslos zu den günstigen. Bei Kinderlosen kommt noch ein Aufschlag von 0,25 Prozent hinzu, der allerdings vom Arbeitnehmer alleine getragen werden muss. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt einige Leistungen, die man in Sachleistungen auf der einen Seite und in Geldleistungen auf der anderen Seite unterscheiden kann. Die Geldleistungen werden in der Regel dann gezahlt, wenn Angehörige die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person übernehmen. Handelt es sich bei dem Pfleger um eine ausgebildete Fachkraft, so kommen jedoch die Sachleistungen zum Tragen, indem diese von der Pflegeversicherung bezahlt wird.

Eine Pflege kann man bei der örtlichen Krankenkasse beantragen

Wenn man eine Pflege beantragen möchte, kann man dieses bei der örtlichen Krankenkasse tun, wo auch die Pflegekassen sind. Nach Antragsabgabe kommt zunächst ein Gutachter des medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause um zu beurteilen, ob Sie Pflege erstattet bekommen und falls ja, in welche Pflegestufe Sie eingeordnet werden. Darüber wird ein Gutachten erstellt, welches in der Regel alle sechs Monate "überprüft" wird, d.h. es wird geschaut, ob sich am Zustand des Pflegebedürftigen etwas geändert hat. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, gibt es in Deutschland im Rahmen der Pflegeversicherung drei Pflegestufen. In die Pflegestufe I werden die "leicht" Pflegebedürftigen eingestuft. Leicht bedeutet hier, dass diese Menschen mindestens einmal täglich Hilfe von mindestens 90 Minuten bei zu verrichtenden Tätigkeiten wie Körperpflege oder Haushaltsbesorgungen benötigen. Man würde in diesem Falle entweder 215 Euro Pflegegeld oder 420 Euro an Sachleistungen erhalten. Wird man in die Pflegestufe II eingeordnet, so muss man mindestens täglich drei Stunden Hilfe benötigen, wobei davon mindestens zwei Stunden auf die so genannte Grundversorgung entfallen müssen. Man würde in solch einem Fall entweder 420 Euro Pflegegeld oder 980 Euro als Sachleistung bekommen. Die Pflegestufe, in die lediglich schwerst pflegebedürftige Personen eingeordnet werden, ist die Pflegestufe III. Als Voraussetzung hierzu muss der Pflegebedürftige mindestens fünf Stunden am Tag Hilfe benötigen und ein Pflegebedarf rund um die Uhr, also auch nachts, bestehen. Die Leistungen erhält man dann entweder in Form einer Geldleistungen von 675 Euro oder in Sachleistungen bis zu 1.470 Euro. In bestimmten Härtefällen können auch Sachleistungen bis zu einer Höhe von 1.918 Euro genehmigt werden.

Es sind mehr Menschen in eine der drei Pflegestufen eingeordnet als man vermuten würde

Nach aktuellen Statistiken sind mehr Menschen in einer der drei Pflegestufen eingeordnet, als man vielleicht zunächst vermuten würde. Rund 700.000 Menschen sind derzeit in Deutschland in die Pflegestufe I eingestuft, in der schwersten Stufe III sind es immerhin noch ca. 200.000 Personen. Rund 600.000 Menschen werden zur Zeit in Heimen im Rahmen der stationären Pflege betreut. Wenn man alleine die Aufwendungen aufgrund der ersten Pflegestufe betrachtet, ist das schon eine sehr große Summe. Ausgehend von 420 Euro monatlich in Pflegestufe I für ca. 600.000 Menschen stellt dieses im Jahr einen Gesamtbetrag von rund drei Milliarden Euro dar. Hinzu kommen noch die weiteren Pflegestufen, sodass der Gesamtbetrag der Leistungen aus den drei Pflegestufen deutlich über 10 Milliarden Euro liegt. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt in Deutschland ebenfalls von Jahr zu Jahr. Dieses beträgt zwar bis zum 60. Lebensjahr nur 0,6 Prozent, aber danach werden die Zahlen erheblich höher. bei den 60-80 jährigen Menschen beträgt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, bereits knapp vier Prozent, bei den über 80 jährigen Personen sind es ca. 31 Prozent, also rund eine Drittel der Bevölkerung in diesem Alter sind gefährdet.