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Gesetzliche und private Krankenkassen

Da es in Deutschland grundsätzlich zwei Krankenversicherungssysteme gibt, nämlich zum einen die private Krankenversicherung und zum anderen die gesetzliche Krankenversicherung, haben sich daraus folgend auch zwei Typen von Krankenkassen gebildet, nämlich die gesetzlichen und die Private Krankenkasse. Zu den bekannten gesetzlichen Krankenkasse zählen zum Beispiel die AOK, die Barmer Ersatzkasse oder die Techniker Krankenkasse, bekannte private Krankenkassen sind unter anderem die Debeka, HUK oder die Allianz Krankenversicherung. Ganz gleich, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenkasse handelt, herrscht in Deutschland grundsätzlich ein freies Wahlrecht des Versicherten, welcher Krankenkasse er beitreten möchte. Man hat als Versicherter bei den gesetzlichen Krankenkassen die Wahl zwischen vier verschiedenen "Typen" von Krankenkassen, und zwar der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen oder den Ersatzkassen. Auch die Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen sich per Gesetz für alle möglichen Versicherten öffnen, auch wenn diese beruflich in einem völlig anderen Zweig tätig sein sollten.

Die gesetzlichen Krankenkassen hatten zum Teil massive finanzielle Probleme

Besonders die gesetzlichen Krankenkassen hatten in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen zum Teil massive finanzielle Probleme. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde auch vor einigen Jahren in Deutschland die Praxisgebühr eingeführt. Das bedeutet, jeder Versicherte muss in dem Quartal, in dem er seinen Hausarzt, den Zahnarzt oder andere Ärzte ohne Überweisung besucht, an den behandelnden Arzt 10 Euro zahlen. Der Arzt leitet diese Beträge allerdings gesammelt weiter, sodass die 10 Euro im Endeffekt den Krankenkassen zu Gute kommen. Zusätzlich gibt es noch Bestimmungen, dass Krankenkassen, welche Gewinne erzielen, in bestimmten Maße die Krankenkassen unterstützen müssen, denen es wirtschaftlich schlechter geht. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass eine Krankenkasse in ernste finanzielle Schwierigkeiten kommt und gar Insolvenz anmelden müsste. Besser sieht die Situation bei den private Krankenkassen aus, da diese sich ihre Versicherten in einem bestimmten Maße selber auswählen dürfen. Dieses ist möglich, weil die privaten Krankenkassen auch Anträge von Kunden auf eine Versicherung ablehnen dürfen. Zumeist geschieht das aus dem Grunde, dass der Kunde bereits zu viele Erkrankungen hat, sodass auf die Krankenkasse aus deren Sicht zu viele und hohe Kosten zukommen würden.

Beide Versicherungen funktionieren in vielen Punkten sehr unterschiedlich

Wenn man auf die Unterschiede zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen zu Sprechen kommt, muss man als Grundlage natürlich auch immer auf die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung im Allgemeinen achten. Auch wenn die beiden Systeme das gleiche Ziel haben, nämlich die Gesundheit der Bevölkerung so lange als möglich aufrecht zu erhalten, funktionieren beide Versicherungsarten dennoch in vielen Punkte sehr unterschiedlich. Dieses beginnt bereits bei der Beitragsfeststellung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier im Grunde keinen Spielraum. Die Höhe des Beitrages zur Krankenversicherung ergibt sich hier automatisch, da der Beitragssatz an die Höhe des Gehaltes gekoppelt ist. Dabei wird der zu zahlenden Beitrag immer jeweils zur Hälfte vom Angestellten und zur anderen Hälfte vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen. Eine individuelle Preisgestaltung ist also bei der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit noch nicht möglich. Das funktioniert allerdings besonders gut bei den privaten Krankenversicherungen. Diese haben zwar natürlich auch bestimmte Kriterien, anhand derer sie die Höhe des Beitrages festlegen, aber grundsätzlich kann der Beitrag hier viel individueller gestaltet werden. Das begründet sich schon alleine aus der Tatsache heraus, dass die verschiedenen privaten Krankenversicherungen auch unterschiedliche Leistungen anbieten können bzw. der Kunde wünscht oft differenziertere Leistungen, als es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung möglich wäre.

Auswahl der Krankenversicherung bzw. Krankenkassen

Wirklich wichtig für den Bürger in Deutschland wird ein Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherungen bzw. Krankenkassen ohnehin erst dann, wenn er auch die Auswahl hat, ob er sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern möchte. Das kann nur dann der Fall sein, wenn er ein bestimmtes Einkommen überschreitet oder ohnehin eine Beschäftigungsart gewählt hat, die es ihm ermöglicht, nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, was vornehmlich auf Selbstständige und Freiberufler zutrifft.