Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland ist die große Anzahl der Bürger, wie übrigens in vielen anderen Ländern auch, vom Gesetz her automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ein Teil des Sozialversicherungssystems darstellt und damit die Hauptaufgabe übernommen hat, die Gesundheit der Bürger zu erhalten und bei Krankheit alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, damit die Gesundheit wieder hergestellt werden kann. Rund 85 Prozent der Bevölkerung sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert, der Rest ist Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Es handelt sich dabei nicht direkt um konkurrierende Systeme, da man bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat, sich privat zu versichern. Allerdings haben dennoch zum Beispiel Selbstständige von vornherein die Auswahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, und gerade diese "Kundengruppe" ist normalerweise relativ gerne gesehen, auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Vom Prinzip her sind die Grundleistungen in bei den Krankenversicherungs-Systemen relativ gleich. Allerdings unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung zum Teil deutlich im weiteren Leistungsumfang. Wenn man es kurz auf einen Nenner bringen soll, kann man es vielleicht so beschreiben, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die unbedingt notwendigen Grundleistungen bringt, während die privaten Krankenversicherungen noch ein deutlich weiterführendes Leistungsspektrum anbieten.
Die Systeme lassen sich relativ schwer vergleichen
Für Personen, die aufgrund eines hohen Einkommens oder der beruflichen Selbstständigkeit die Alternative zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben, ist sicherlich ein Vergleich relativ sinnvoll. Von den Beitragskosten her kann man beide Systeme relativ schwer vergleichen, da die Beiträge jeweils aufgrund einer völlig unterschiedlichen Grundlage berechnet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich bei der Ermittlung des zu zahlenden Beitrages ausschließlich nach der Einkommenshöhe des Versicherten. Dieser muss von seinem Bruttolohn bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze zur Zeit ca. 13 Prozent an Krankenversicherungsbeitrag zahlen, wobei allerdings der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Der Eigenanteil des Arbeitnehmers würde also bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro ungefähr 200 Euro betragen. Die private Krankenversicherung berechnet ihre Beitragshöhe nach andere Kriterien wie zum Beispiel Geschlecht und Alter des Versicherten. Auch Beruf und die gesundheitliche Situation spielen eine Rolle. Allerdings kann der Versicherte im Bereich der privaten Krankenversicherung durchaus schon Angebote für einen Monatsbeitrag unter einhundert Euro erhalten. In den meisten Fällen ist für Alleinstehende also die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Hauptversicherte noch Familie hat, zum Beispiel Frau und Kinder. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung müssen diese einzeln und zusätzlich versicherte werden, während die Angehörigen im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden können. Hinsichtlich des günstigeren Beitrages kann man somit als Fazit festhalten, dass für Alleinstehende in der Regel die private Krankenversicherung günstiger ist und für Eheleute (mit oder ohne Kinder), wobei ein Partner nicht arbeitet bzw. nicht mehr als 345 Euro (bzw. 410 Euro) im Monat verdient, die gesetzliche Krankenversicherung das günstigere Angebot darstellt.
Deutlich mehr Leistungen in der privaten als in der gesetzlichen Krankenversicherungen
Wenn man die Krankenversicherungen im Hinblick auf die Beitragshöhe vergleicht, muss man natürlich dabei beachten, dass man bei der privaten Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen erhält. Somit kann diese zwar wie im zuvor genannten Beispiel für Eheleute teurer sein, aber dafür spart man evtl. im Nachhinein Geld, weil einige Leistungen erstattet werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen würden. Dazu zählen beispielsweise die vollständige Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten, bei Zahnersatz, bei Brillen-, Kontaktlinsen und Hörgeräten, sowie die Kostenübernahme bei Behandlungen durch die so genannte Alternativmedizin, worunter man in erster Linie Homöopathen und Heilpraktiker versteht. Auch die Absicherung durch die private Krankenversicherung im Ausland ist deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, da normalerweise alle notwendigen Behandlungskosten von der privaten Krankenversicherung übernommen wären, während die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten erstattet, die für die Behandlung auch in Deutschland angefallen wäre und zudem auch nur dann, wenn mit dem entsprechenden Staat auch ein Sozialversicherungsabkommen bestehen sollte. Insgesamt betrachtet lassen sich private und gesetzliche Krankenversicherung also nicht so einfach miteinander vergleichen, da man den Preis zum einen, und die Leistung zum anderen mit in den Vergleich einbeziehen muss. Solch einen Vergleich können Sie auch Online durchführen. Diese Vergleiche sind sehr Einfach und man braucht auch gar nicht viel Zeit aufwenden und die eingeplante Zeit kann dann für Browsergames genutzt werden.